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Allgemeine Geschäftsbedingungen der VSH Dienstleistungs GmbH, Pleiskirchen
 
1.0 Geltungsbereich
Durch Erteilung des Auftrages erkennen Sie unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gemäß Ziffer 2 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (Geschäftsbedingungen), sowie sämtliche unter Ziffer 3 aufgeführten Bedingungen über die Überlassung und Wartung von Software an. Die Bedingungen sind für alle Lieferungen und Dienstleitungen von VSH GmbH gültig.
 
2.0 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
 
2.1 Vertragsabschluß
(1) Angebote von VSH GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von VSH GmbH oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch VSH zustande.
(3) Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann VSH 20% des Auftragswertes berechnen.
(4) Handelt es sich beim Vertragsgegenstand um Software, die individuell für den Käufer erstellt wurde, kann bei Nichterfüllung seitens des Käufers ein Prozentsatz vom Auftragswert berechnet werden, der sich nach dem Entwicklungsstadium dieser Software richtet, jedoch maximal 80% des Auftragswertes beträgt.
 
2.2 Zahlung
Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
 
2.3 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist die VSH berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Es sei denn VSH weist einen höheren oder der Anwender einen geringern Schaden nach. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, in dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Ware oder entsprechenden Dienstleistungen seitens VSH
GmbH erfüllt ist. Sollte die Zahlung binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung nicht erfolgt sein, so wird die Vollstreckung unverzüglich beantragt.
(2) Der Käufer kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückhaltungsrecht wegen eines Gegenanspruches kann der Käufer nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von VSH GmbH und der Gegenanspruch des Käufers auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
 
2.4 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der VSH GmbH. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg ist dem Käufer nicht gestattet.
(2) Auf Verlangen von VSH GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Käufer VSH GmbH sofort zu benachrichtigen.
 
2.5 Versand
(1) Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, auf Lastschrift oder Rechnung.
(2) Der Versand wird auf dem billigsten Transportweg nach Wahl von VSH GmbH auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchgeführt. Rollgelder, Verpackungs- und Zustellgebühren trägt der Käufer.
(3) Schreibt der Käufer einen bestimmten Transportweg vor, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
(4) Alle Bestellungen werden so schnell wie möglich ausgeliefert. Eine Haftung für Lieferung zu einer bestimmten Zeit wird nicht übernommen. Teillieferungen sind zulässig.
(5) Auf Wunsch des Käufers werden die Sendungen zu seinen Lasten gegen Transportschäden versichert.
(6) Etwaige Rücklieferungen - von berechtigten Reklamationen abgesehen - erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Rücksendungen haben in der Originalverpackung und einwandfreiem Zustand der Ware zu erfolgen.
(7) Software ist, soweit nicht Ziffern 3.7(2) oder 3.7(6) zutreffen von der Rückgabe ausgeschlossen.
 
2.6 Reklamationen
(1) Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang unter Vorlage des Packzettels, Lieferscheins oder der Rechnung an VSH GmbH schriftlich mitgeteilt werden. Für zunächst nicht erkennbare Mängel gilt eine Rügefrist von sechs Monaten.
(2) Eine Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mängelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass VSH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(3) Der Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen gilt insbesondere für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen der gelieferten Waren, der Software sowie des schriftlichen Begleitmaterials durch den Kunden.
(4) VSH GmbH übernimmt keine Haftung für finanzielle, materielle und ideelle Schäden jeglicher Art, die dem Kunden durch von VSH GmbH gelieferte Waren und Software, sowie von VSH GmbH geleistete Dienste entstanden sind, sofern VSH GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
 
2.7 Garantieleistungen
(1) Handelt es sich beim Vertragsgegenstand um die Überlassung und Wartung von Programmen, hat hier Punkt 3.7 zusätzlich Gültigkeit.
(2) Eine Gewährleistung von VSH GmbH beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die VSH GmbH ist außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehenden Gewährleistungsansprüche zu beschränken.
(3) Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch VSH GmbH bzw. die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehlt, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung seitens VSH GmbH zurückzuführen.
(4) Soweit nicht anders vereinbart gilt eine Gewährleistungszeit von 6 Monaten. Während der Gewährleistungszeit trägt VSH GmbH sämtliche Reparaturkosten, soweit es sich um einen Garantiefall handelt und nicht Verschleißteile hiervon betroffen sind. Die Anlieferung der defekten Ware hat durch den Käufer zu erfolgen. Etwaige Fahrt- und/oder Transportkosten seitens VSH GmbH können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
(5) VSH GmbH verpflichtet sich während der Gewährleistungszeit Reparaturen so schnell wie möglich abzuwickeln. Eine Haftung für die Reparatur innerhalb einer bestimmten Zeit wird nicht übernommen.
 
2.8 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist: Hofmark 2 - 84568 Pleiskirchen.
 
2.9 Gerichtsstand
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Altötting, soweit nicht gesetzlich ein anderes Gericht zuständig ist.
(2) Die Rechtsbeziehungen zwischen VSH GmbH und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
2.10 Sonstiges
(1) Mündliche, telefonische sowie mit Vertretern getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von VSH GmbH.
(2) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 
3.0 Sonderbedingung für die Überlassung vonComputer Software
Gegenstand eines Vertrages über die Überlassung und Wartung von Programmen ist das auf dem Datenträger aufgezeichnete Programm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im folgenden auch als „Software“ bezeichnet. Die VSH GmbH macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand eines Vertrages über die Überlassung und Wartung ist daher nur Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
 
3.1 Leistungsumfang, Dauer, Umfang und Art der Nutzung
(1) Leistungsinhalt und Leistungsumfang des Programms (z.B. Datenträger, schriftliche Unterlagen) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, einem schriftlichen Angebot oder einem Softwareüberlassungsvertrag.
(2) Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt.
(3) Es ist dem Lizenznehmer das Anfertigen einer einzigen Reservekopie der Software zu Sicherungszwecken erlaubt. Er ist verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von VSH GmbH anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registriernummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software, wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
(4) Es wird dem Lizenznehmer für die Dauer des Vertrages das einfach nichtausschließliche und persönliche Recht gewährt, die Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit = CPU) und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein durch mehrere Personen genutzter Computer, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems.
 
3.2 Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt:
a) Ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von VSH GmbH die Software oder das zugehörige schriftliche Material an Dritte zu übergeben oder einem Dritten sonstwie zugänglich zu machen.
b) Die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen.
c) Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von VSH GmbH die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren.
d) Von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
 
3.3 Inhaberschaft von Rechten
Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb eines Softwareproduktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. VSH GmbH behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
 
3.4 Übertragung von Benutzungsrechten
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von VSH GmbH und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermietung, Verkauf oder Verleih der Software und des dazugehörigen schriftlichen Materials ist ausdrücklich untersagt.
 
3.5 Dauer des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist er verpflichtet, die Originaldiskette, alle Kopien der Software, einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare, sowie das dazugehörige schriftliche Material zu vernichten.
 
3.6 Schadensersatz bei Vertragsverletzungen
VSH GmbH macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden, aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die VSH GmbH, aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch ihn entstehen. Unbeschadet der vorstehenden Bedingungen ist der Lizenznehmer jedoch verpflichtet, an VSH GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des Kaufpreises der Software zu zahlen.
 
3.7 Gewährleistung und Haftung von VSH
(1) VSH GmbH gewährleistet gegenüber seinem Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger (Diskette/CD) auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in der Materialausführung fehlerfrei ist.
(2) Sollte der Datenträger (Diskette/CD) fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlagern. Es muss dazu die Diskette/CD einschließlich der Reservekopie und des schriftlichen Materials und eine Kopie der Rechnung/Quittung an VSH GmbH zurückgegeben werden.
(3) Wird ein Fehler im Sinne von Ziffer 3.7(2) nicht innerhalb angemessener Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann der Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung des Erwerbspreises oder das Rückgängigmachen des Vertrages verlangen.
(4) Die VSH GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden materieller, finanzieller oder ideeller Art, die dem Lizenznehmer durch den Einsatz Ihrer Software entstanden sind, außer der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens VSH GmbH entstanden.
(5) Eine Haftung wegen evtl. von VSH GmbH zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen. VSH GmbH übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt VSH GmbH keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das der Software beigelegte schriftliche Material.
(6) Ist die Software nicht im Sinn von Ziffer. 1.0 grundsätzlich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat VSH GmbH, wenn die Herstellung von im Sinne von Ziffer. 1.0 brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
 
3.8 Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen schriftlich bei der VSH GmbH den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs innerhalb des oben genannten Zeitraums (Datum des Poststempels).